Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache (Folgt bis Ende 2023)
Das Stadtentwicklungsamt Neukölln bemüht sich, seinen Webauftritt und den in Auftrag-gegebener Webseiten barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Lebendigen Quartiers Schillerpromenade mit der URL https://www.schillerpromenade.berlin.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21. August 2023 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 21. August 2023 überprüft.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
Barriere: Barrierefreiheitserklärung in Leichter Sprache
- Beschreibung
Die Barrierefreiheitserklärung ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Anforderung §4 Erläuterung in Leichter Sprache BITV 2.0 - Maßnahmen
Die Hinweise zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache werden zeitnah erstellt. - Zeitplan
Die Hinweise zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache werden bis 31. Dezember 2023 angepasst. - Barrierefreie Alternative
Bei Fragen steht Ihnen die Planergemeinschaft unter schillerpromenade@planergemeinschaft.de zur Verfügung.
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre. (BIKTG Bln §4 Absatz 3):
Teilbereich: DGS-Übersetzung
- Beschreibung
Die Webseite hat keine Übersetzung in die Deutsche Gebärdensprache (DGS). Anforderung: § 4 Gebärdensprache BITV 2.0 - Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Das Projekte und die Webseite werden aus Mitteln des Bund-Länder- Förderprogramms „Lebendige Zentren und Quartiere“ finanziert. Mittel für Barrierefreiheit sieht das Programm nicht vor. Wir haben dennoch Barrierefreiheits-Anforderungen berücksichtigt.
Das Projekt und damit auch die Webseite laufen zum 01.01.2028 aus. Der Aufwand für ein DGS-Übersetzung wären unproportional und nicht wirtschaftlich. - Barrierefreie Alternative
Bei Fragen steht Ihnen die Planergemeinschaft unter schillerpromenade@planergemeinschaft.de zur Verfügung.
Feedbackmechanismus/Barrieren melden
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson des Bezirksamts Neukölln von Berlin: E-Mail: digitale-barrierefreiheit@bezirksamt-neukoelln.de
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 1 Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle via E-Mail digitale-barrierefreiheit@bezirksamt-neukoelln.de.
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:
Link zum Kontaktformular: www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte/formular.804443.php
Webseite der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit: www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit